Senatorin Lompscher: "Gut gewappnet für den Winter"

Senatorin Katrin Lompscher (Archivbild)  - Harald Rossa
Senatorin Katrin Lompscher (Archivbild) - Harald Rossa
Der Senat von Berlin will neues Schneechaos verhindern. Er ändert den rechtlichen Rahmen und hofft, dass das in der Realität zum besseren Ergebnis führt.

Unter der Überschrift „Gut gewappnet für den Winter“ stellte Katrin Lompscher (Die Linke) die Berliner Senatorin für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz am 4. August 2010 insgesamt 10 Punkte zur Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes vor. Von diesen Änderungen verspricht sich der Senat von Berlin, dass die Probleme der Schnee- und Eisbeseitigung in Berlin, die sich im schneereichen Winter 2009/10 einmal in voller Schärfe zeigten, nicht wieder auftreten werden.

Diese 10 Punkte hat der Senat von Berlin auf seiner Sitzung am 3. August 2010 beschlossen. Sie wird nun vom Rat der Bürgermeister behandelt. Die Senatorin ist optimistisch, dass das geänderte Gesetz noch vor Beginn der Wintersaison 2010/11 vom Abgeordnetenhaus von Berlin verabschiedet wird.

Die geplanten Veränderungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes

Hier die 10 Punkte des Senats im Originaltext laut Pressemitteilung der Senatorin für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz Berlin vom 4. August 2010:

1. Der gehwegseitige Winterdienst in Haltestellenbereichen von Bussen und bei bestimmten Straßenbahnhaltestellen wird unter die Verantwortung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gestellt. Auch die Wege zu den Haltestellen und der Bereich vor den Wartehallen fällt in die Verantwortung der BSR. Die Gehwege sind hingegen weiterhin von Grundstückseigentümern zu räumen.

2. Ebenfalls wird der Winterdienst auf bestimmten öffentlichen Plätzen in die Zuständigkeit der BSR gegeben.

3. Durch Aufnahme in den jährlich aufzustellenden Streuplan wird in Fußgängerzonen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen ein individueller, auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittener Winterdienst ermöglicht. Es ist eine sehr viel weiter gehende Freiräumung von Schnee als bisher vorgesehen.

4. Die Anlieger an Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 haben künftig auf einer Breite von 1,5 Metern auf den Gehwegen den Winterdienst durchzuführen. Für größere Einkaufsstraßen können abweichende Regelungen per Rechtsverordnung festgelegt werden.

5. Eisbildung ist nunmehr zu beseitigen.

6. Mit dem Gesetz wird eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zur Drittbeauftragung gegenüber den Anliegern, die aus bestimmten Gründen an der Durchführung des Winterdienstes verhindert sind, eingeführt. Die Möglichkeit, gleichzeitig die öffentlich-rechtliche Verantwortung zu übertragen (Übernahmeregelung), wird gestrichen.

7. Die Grundstückseigentümer werden außerdem verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes durch beauftragte Dritte zu kontrollieren.

8. Bei Grundstücken mit mehreren Wohnungen ist künftig ein Hinweisschild mit den Kontaktdaten des Beauftragten anzubringen.

9. Auf Straßen der Einsatzstufe 1 werden Radfahrstreifen wie Fahrbahnen behandelt. Dadurch wird auch dort unter bestimmten Voraussetzungen der Einsatz von Feuchtsalz erlaubt. Auf ausgewiesenen Radwegen, die begleitend zu Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, soll die Schneeräumung möglichst zeitnah mit dem Winterdienst auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 stattfinden.

10. Das Verbot des Anhäufens von Schnee und Eis wird auf Radfahrstreifen und gekennzeichnete Behindertenparkplätze ausgedehnt. Darüber hinaus sollen die BSR bei Bedarf und nach Kapazität gekennzeichnete Behindertenparkplätze von Schnee beräumen."

Was bedeuten diese Veränderungen in der Praxis

Der Senat von Berlin hat die Verantwortung für die Schnee- und Eisbeseitigung nach wie vor dem individuellen Grundeigentümer übertragen. Ausgenommen sind einige wenige öffentliche Plätze – beispielsweise Alexanderplatz und Breitscheidplatz – und Fußgängerzonen – wie die Altstadt Spandau – die nun von der BSR insgesamt zu räumen sind. Außerdem wird der BSR die Aufgabe an den Bus- und Straßenbahnhaltestellen im Straßenland zugewiesen. Dort hat bisher das Räumen durch Hausbesitzer oder Räumdienste fast gar nicht funktioniert.

Die bisher mögliche Abgabe der Verantwortung für die Schnee- und Eisbeseitigung per Übernahmeerklärung des privaten Winterdienstes wird gestrichen. Der Grundeigentümer ist zukünftig ohne Wenn und Aber verantwortlich dafür, dass der Winterdienst nach den Vorschriften des Berliner Straßenreinigungsgesetzes durchgeführt wird. Das ist ein umstrittener Teil dieser Neuregelung. Und der führt sicher auch zu einer wenig erfreulichen Nebenwirkung. Denn in Zukunft klagt ein durch Glätte Geschädigter gegen den Grundeigentümer auf Schadenersatz. Der klagt dann seinerseits bei seinem Winterdienstunternehmer auf Ersatz der Aufwendungen, die ihm auferlegt wurden. Ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Richter.

Ändert sich etwas?

Wer ein wenig von der Sache des Winterdienstes versteht, der weiß, dass mit diesen Veränderungen zwar das Rechtsgefüge neu geregelt wird. Aber in der Praxis, so ist zu befürchten, wird alles beim Alten bleiben. Denn nach wie vor fegt jeder nur vor seiner Tür.

So ist doch klar abzusehen, dass die Fahrbahnen in den Nebenstraßen auch in zukünftigen Wintern wie schon bisher so vereisen, dass vor allem ältere und gehbehinderte Menschen diese nicht mehr überqueren können oder wollen und sich über Wochen in ihren Wohnungen gefangen fühlen.

Es ist leicht, einen Satz wie „Eisbildung ist nunmehr zu beseitigen“ in ein Gesetz zu schreiben. Die Umsetzung wird große Probleme machen. Denn das ist Handarbeit, besser gesagt Knochenarbeit. Schon bisher haben die Winterdienste Probleme bei der Rekrutierung geeigneten Personals. Wo sollen nun diese Leute für das Eishacken herkommen?

Also ist zu befürchten: der Winterdienst wird deutlich teuerer, aber nur ein wenig besser. Die Berliner Mieter werden es mit der nächsten Nebenkostenabrechnung merken. Für die öffentliche Hand rechnet die Senatorin mit Mehraufwendungen von rund 2 Millionen Euro im Jahr.

Harald Rossa, Photo: Heike Rossa      Rechte:Harald Rossa:

Harald Rossa - In Flensburg kam ich 1949 zur Welt und bin in dieser schönen Stadt aufgewachsen. Mit dem Schulabschluss begannen die Lehr- und ...

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